EU-Beihilferahmen überarbeitet
Über den EU-Beihilferahmen legt die Europäische Kommission die Voraussetzungen fest, unter denen EU-Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewähren dürfen.
Über den EU-Beihilferahmen legt die Europäische Kommission die Voraussetzungen fest, unter denen EU-Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewähren dürfen.
Über den EU-Beihilferahmen legt die Europäische Kommission die Voraussetzungen fest, unter denen EU-Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewähren dürfen. Eine Evaluierung und Stakeholder-Konsultationen führten in der am 19. Oktober 2022 veröffentlichten Überarbeitung zu einer Vereinfachung von Regulierungen und einer Anpassung von Definitionen. Zudem sind nun auch Beihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen möglich.