Antragsverfahren
Für Projektanträge in Horizont Europa gibt es präzise Vorgaben. Dies gilt für die Inhalte, die Form und das Verfahren. Diese Vorgaben sollten Antragstellende genau beachten.
Für Projektanträge in Horizont Europa gibt es präzise Vorgaben. Dies gilt für die Inhalte, die Form und das Verfahren. Diese Vorgaben sollten Antragstellende genau beachten.
Jede Ausschreibung in Horizont Europa basiert auf einem Arbeitsprogramm, das unter Mitwirkung der EU-Mitgliedstaaten und auf Vorschlag der Europäischen Kommission entstanden ist. In den ein- bis zweijährigen Arbeitsprogrammen zu Horizont Europa können die Antragsstellenden nachlesen, für wann welche Ausschreibungen geplant sind. Grundsätzlich gilt, dass Anträge nur eingereicht werden können, wenn eine entsprechende Ausschreibung geöffnet wurde und aktuell offen ist. Eine Übersicht über alle offenen, demnächst geöffneten und bereits geschlossenen Aufrufe bietet das Funding & Tenders Portal, über das auch die Antragseinreichungen laufen.
Auf den jeweiligen Ausschreibungsseiten finden sich alle relevanten Informationen, die für die Antragstellung benötigt werden. Die Aufrufe sind in der Regel drei bis vier Monate geöffnet. Dieser Zeitraum ist für eine gründliche Antragsvorbereitung aber oft zu kurz. Daher empfehlen wir zusätzlich den Blick in das Arbeitsprogramm. Um eine Beteiligung an Horizont Europa langfristig planen zu können, kann es vorteilhaft sein, auch die im Strategischen Plan verankerten übergeordneten Programmziele im Blick zu behalten.
Horizont Europa bietet für Antragstellende ein hohes Maß an Planungssicherheit was die Prioritäten und Ziele der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik betrifft. Im Strategischen Plan sind für 2021 bis 2024 vier strategische Schlüsselorientierungen festgeschrieben, die maßgeblich für die Inhalte der Arbeitsprogramme bis 2024 sind. Das jeweilige Arbeitsprogramm beschreibt, welche Aufrufe zu welchen Themen zu welchem Zeitpunkt in dem jeweiligen Zeitraum geplant sind. Antragstellende können sich folglich gründlich vorbereiten. Für jeden Bereich von Horizont Europa gibt es in der Regel einen eigenen Teil im Arbeitsprogramm, zum Beispiel einen für jedes Cluster. Der Anhang des Arbeitsprogramms (Annex) enthält allgemeine Informationen, Begriffsklärungen und Verfahrensbeschreibungen zum Beispiel zur Begutachtung. Er informiert außerdem über die Mindestbeteiligungsregeln für die verschiedenen Maßnahmenarten oder über Förderquoten.
Es gibt unterschiedliche Antragsverfahren in Horizont Europa, die im jeweiligen Arbeitsprogramm für die einzelnen Ausschreibungsthemen festgelegt werden. Je nach Maßnahme variiert auch das Antragsformular (Standard Proposal Template als PDF). Alle Vorgaben aus dem Antragsformular müssen unbedingt eingehalten werden. Die geforderten inhaltlichen Angaben sollten vollständig sein, denn das Antragsformular entspricht dem Bewertungsformular, mit dem die Gutachterinnen und Gutachter den Antrag später bewerten. Wenn die Vorgaben strikt eingehalten werden, erleichtert das die Orientierung im Antrag und macht ihn besser lesbar.
Die in Horizont Europa am häufigsten genutzten Verfahren sind das einstufige und das zweistufige Antragsverfahren:
Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen hat gemeinsam das Antragsformular für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) und Innovationsmaßnahmen (IA) in Horizont Europa kommentiert. Das Ergebnis ist eine wertvolle Handreichung mit Tipps, Tricks und Erläuterungen sowie den wichtigsten Antworten auf alle Fragen rund um die Antragstellung und die Verwendung der Antragsvorlage der Europäischen Kommission.
Außerdem gibt es noch die folgenden Verfahren: