Die Umstellung von dem bisherigen Anmeldeverfahren über die einfache Passworteingabe auf eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist im Funding & Tenders Portal bereits seit längerem angekündigt - nun wurde bestätigt, dass die Umstellung innerhalb der nächsten Monate in Kraft treten wird.
Allen Antragstellenden und Nutzenden des Funding & Tenders Portals empfehlen wir daher dringend, die Einrichtung der 2-Faktor-Authentifizierung für das Anmeldeverfahren zeitnah einzurichten. Hierfür bietet das Portal mehrere Möglichkeiten: Die am meisten empfohlene 2FA-Option ist die mobile EU-Login (ECAS Mobile) App (PIN-Code + QR-Code). Daneben ist ebenfalls die über ein Mobilfunktelefon abrufbare 2FA-Option "Handynummer + SMS" in häufiger Verwendung. Hierfür wird ein 9-stelliger Sicherheitscode per SMS an die Telefonnummer gesendet, die im EU-Login eingegeben wird. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Einrichtung finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach unserem Stand die EU die im jeweiligen Account im Funding & Tenders Portal hinterlegte(n), registrierte(n) Telefonnummer(n) nur für die 2-Faktor-Authentifizierung verwendet. Von dem Mobilfunkgerät oder der Telefonnummer werden keine weiteren Aktionen erforderlich sein. Die dritte und derzeit einzige Anmeldemöglichkeit der 2-Faktor-Authentifizierung ohne ein Mobilfunkgerät ist die Nutzung eines kryptografischen Sicherheitsschlüssels, welcher eigenständig von den Nutzenden als spezielles USB-Gerät käuflich erworben und mit dem EU-Login-Konto registriert werden muss. Andere Anwendungen oder die Nutzung von Token werden derzeit nicht akzeptiert (Stand 03/2023).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpersonen der NKS Recht und Finanzen.