Das Begutachtungsverfahren
Unabhängige Expertinnen und Experten bewerten die eingereichten Anträge in Horizont Europa. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Peer-Review-Verfahren.
Unabhängige Expertinnen und Experten bewerten die eingereichten Anträge in Horizont Europa. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Peer-Review-Verfahren.
Zunächst überprüfen die Europäische Kommission bzw. die zuständigen Exekutivagenturen der Europäischen Kommission, ob ein Antrag alle Zulässigkeitskriterien der jeweiligen Ausschreibung erfüllt. Das Begutachtungsverfahren selbst gliedert sich in mehrere Schritte:
Das Peer-Review-Verfahren beginnt mit einer individuellen Begutachtung (remote evaluation) durch unabhängige, externe Sachverständige. Grundsätzlich sind die Verfahren so konzipiert, dass Interessenkonflikte und Befangenheit ausgeschlossen werden können. Jeder Gutachter und jede Gutachterin erhält – neben einer Einweisung zum Verfahren – über eine elektronische Datenbank eine Reihe von Anträgen, die er oder sie auf Grundlage der Begutachtungskriterien und mithilfe eines Evaluierungsbogens kommentiert und bepunktet. Die Sachverständigen sind auch dazu angehalten ethische und sicherheitsrelevante Aspekte zu bewerten und anzumerken, wenn eine gesonderte Prüfung erforderlich ist. Sie bewerten außerdem, ob ein Antrag sein Thema verfehlt hat (out of scope).
Nachdem die Einzelbewertung abgeschlossen ist, erfolgt eine Konsenssitzung der beteiligten Sachverständigen (consensus meeting), bei dem die verschiedenen Bewertungen verglichen und diskutiert werden. Dieses kann vor Ort in Brüssel oder digital erfolgen. Es wird eine Einigung bei der Bewertung der zu behandelnden Anträge erzielt und die Ergebnisse – Benotung und Argumentation - zu jedem einzelnen Evaluierungskriterium werden in einem Konsensbericht (consensus report) festgehalten.
Dann übernimmt der Bewertungsausschuss (evaluation committee). Seine Aufgabe besteht darin, alle eingereichten Anträge in eine Reihenfolge zu bringen (panel review). Dafür werden die Bewertungen und die Kommentierungen zu den einzelnen Anträgen nochmals geprüft. Der Bewertungsausschuss klärt auch die Fälle, bei denen die Begutachtenden bisher keine Einigkeit erzielt haben. In diesem Schritt wird eine Konsistenz der Bewertungen hergestellt und die finalen Bewertungen der Anträge werden festgelegt. Daraus entsteht ein Bericht, der das Begutachtungsergebnis zusammenfasst und den Antragstellenden zugeschickt wird (Evaluation Summary Report).
Alle Anträge mit gleicher Punktzahl werden entsprechend eines klaren Prüfschemas geordnet, das im Anhang F zum Arbeitsprogramm beschrieben ist. Zunächst werden Projektvorschläge mit Themen / Ansätzen, die nicht durch höher bewertete Anträge abgedeckt sind, bedacht. An zweiter Stelle wird geschaut, welches Forschungs- und Innovationsvorhaben bei dem Begutachtungskriterium "Exzellenz" und dann "Wirkung" die höhere Wertung erreicht hat. Bei Innovationsmaßnahmen wird erst die Punktzahl bei "Wirkung" und dann die bei "Exzellenz" herangezogen. Sollte immer noch ein gleicher Punktestand bestehen, wird das Geschlechterverhältnis bei den zentralen Personen im Projekt und der Forschenden berücksichtigt. Die geografische Diversität des Konsortiums stellt den vierten Prüfschritt dar. Sollte einer der Anträge mit Punktgleichstand sich nicht hinreichend von den anderen unterscheiden, wird der Antrag höher bewertet, an dem Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten beteiligt sind, die noch nicht an einem höher bewerteten Projekt beteiligt sind. Falls eine Unterscheidung immer noch nicht möglich sein sollte, können sich die Sachverständigen auf ein weiteres Kriterium, wie zum Beispiel den Beitrag zu den Zielen von Horizont Europa, verständigen.
Bei der Konsenssitzung (consensus meeting) und der Sitzung des Bewertungsausschuss (panel review) übernimmt die Europäische Kommission oder die zuständige Exekutivagentur die Moderation. Das Verfahren kann durch unabhängige Beobachterinnen und Beobachter begleitet werden.
Der Abschluss der Begutachtung erfolgt mit der Erstellung einer finalen Rangliste (ranking list) durch die Europäische Kommission bzw. den zuständigen Exekutivagenturen der Europäischen Kommission. Hierbei wird der vom Bewertungsausschuss empfohlenen Rangfolge der Anträge gefolgt.