Zwischen den einzelnen Partnern eines Konsortiums wird ein privatrechtlicher Vertrag – der Konsortialvertrag (consortium agreement) – abgeschlossen. Er gilt für die Laufzeit des Forschungsprojekts und regelt das Verhältnis der Partner untereinander. Der Konsortialvertrag wird zusätzlich zum Grant Agreement abgeschlossen. Die Europäische Kommission überprüft diesen Vertrag weder inhaltlich noch unterzeichnet sie den Konsortialvertrag. Sie ist kein Vertragspartner.
Der Abschluss eines Konsortialvertrags wird durch Artikel 7 Grant Agreement vorgeschrieben, es sei denn, im jeweiligen Arbeitsprogramm (Work Programme) der Ausschreibung wird explizit auf den Abschluss eines Konsortialvertrags verzichtet.
Folgende Punkte sollten im Konsortialvertrag geregelt werden:
- die interne Organisation des Konsortiums;
- der Zugang zu und die Berechtigungen zur elektronischen Projektabwicklung im Funding & Tenders Portal;
- die Verteilung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft;
- ergänzende Regeln für die Verbreitung und Nutzung von geistigem Eigentum sowie der Zugangsrechte zum geistigen Eigentum;
- Regelungen zur Beilegung interner Streitfälle einschließlich Fällen von Machtmissbrauch;
- Haftungs-, Entschädigungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Teilnehmern.
Da der Konsortialvertrag ein privatrechtlicher Vertrag ist, können die Partner den Inhalt frei aushandeln. Allerdings darf keine Vorschrift gegen die Vorgaben der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) oder gegen nationales Recht verstoßen.
Musterverträge
Für Horizont Europa hat die DESCA Core Group (Development of a Simplified Consortium Agreement Core Group) zwei neue Muster ausgearbeitet, die auf den Internetseiten der DESCA-Gruppe zum Download zur Verfügung gestellt werden. Ein Muster bildet die klassische Projektsituation mit gleichberechtigten Projektpartnern ab, das zweite Muster berücksichtigt die Sondersituation der Einbeziehung von Associated Partners in das Projekt.
Ein weiteres Muster, "MCARD", wurde von Digital Europe ebenfalls für Horizont Europa angepasst und zum Download zur Verfügung gestellt.