Preise
Neben Finanzhilfen (Grants) kann die EU im Rahmen von Horizont Europa auch Preise vergeben. Sofern im Arbeitsprogramm oder den Wettbewerbsregeln nichts anderes festgelegt ist, können an Preiswettbewerben alle Rechtspersonen teilnehmen.
Neben Finanzhilfen (Grants) kann die EU im Rahmen von Horizont Europa auch Preise vergeben. Sofern im Arbeitsprogramm oder den Wettbewerbsregeln nichts anderes festgelegt ist, können an Preiswettbewerben alle Rechtspersonen teilnehmen.
Alle Rechtspersonen – also natürliche Personen und juristische Personen wie beispielsweise Vereine, Körperschaften oder Unternehmen – können an diesen Preiswettbewerben von Horizont Europa teilnehmen, sofern jeweils nichts anderes festgelegt ist. Bei den Preisen wird zwischen Anreizprämien (Inducement Prize) und Anerkennungspreisen (Recognition Prize) unterschieden.
Bei einer Anreizprämie wird von der EU ein Ziel vorgegeben und ein Preis auf das Erreichen dieses Ziels ausgesetzt. Eine Anreizprämie setzt Anreize für Anstrengungen und Investitionen in eine bestimmte, gewünschte Richtung. Prämiert werden bahnbrechende Lösungen, ohne dass Vorgaben gemacht werden, auf welchem Weg die Lösung zu erreichen ist. Ein bekanntes Beispiel für eine solche Anreizprämie ist der Preis, der auf die Lösung der sogenannten Millennium-Probleme in der Mathematik ausgesetzt wurde.
Mit einem Anerkennungspreis werden herausragende Leistungen und Arbeiten nach ihrem Abschluss belohnt. Bekanntestes Beispiel ist der Nobel-Preis, der für herausragende Leistungen im jeweiligen Gebiet verliehen wird.
Die Details der Preiswettbewerbe werden im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegt und können spezielle Verpflichtungen hinsichtlich der Kommunikation, Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse enthalten.
Die Europäische Kommission kann eine Verleihung von Preisgeldern auch gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Europäischen Union, mit Drittstaaten, mit internationalen oder gemeinnützigen Organisationen organisieren.