Indirekte Kosten
Indirekte Kosten sind jene Aufwendungen, die dem Zuwendungsempfänger entstehen, ohne dass sie einem Projekt eindeutig zugeordnet werden können. In der Regel fallen sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den direkten Kosten an.
Indirekte Kosten sind jene Aufwendungen, die dem Zuwendungsempfänger entstehen, ohne dass sie einem Projekt eindeutig zugeordnet werden können. In der Regel fallen sie im unmittelbaren Zusammenhang mit den direkten Kosten an.
Indirekte Kosten sind anteilige Aufwendungen, die einem Projekt nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit den direkten erstattungsfähigen Projektkosten entstehen. Indirekte Kosten werden auch als Overheadkosten oder Gemeinkosten bezeichnet. Beispiele für indirekte Kosten sind:
Nach Artikel 6.2.E der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) werden die indirekten Kosten für alle Einrichtungen pauschal erstattet. Die Pauschale in Höhe von 25 Prozent wird auf die direkten Kosten gezahlt. Ausgenommen sind Kosten für Unteraufträge und für Finanzhilfen zur Unterstützung Dritter. Auch auf Kostenkategorien, die bereits indirekte Kosten enthalten, wird keine 25-Prozent-Pauschale gezahlt. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten der internen Leistungsverrechnung (Artikel 6.2.D.2 GA).
Anders als zuvor bei Horizont 2020 spielen die indirekten Kosten sehr wohl eine Rolle für die Auditgrenze der Prüfbescheinigungen. Die 25-Prozent-Pauschale wird nach wie vor nicht auditiert, allerdings zählen die indirekten Kosten zu der Gesamtsumme von 430.000 Euro, ab welcher ein Audit durchgeführt werden muss.