Reisekosten

Reisekosten und Reisetagegelder werden erstattet, sofern es einen direkten Projektbezug gibt und die Kosten während der Projektlaufzeit angefallen sind.

Grundsätzlich sind Reisekosten sowie Reisetagegelder erstattungsfähig, sofern der Reisegrund einen Projektbezug hat (Artikel 6.2.C.1 Finanzhilfevereinbarung). Die Höhe der Reisekosten, Tagegelder und Verpflegungspauschalen bemisst sich nach den intern üblichen Verfahren und Sätzen (zum Beispiel dem Bundesreisekostenrecht). Die Mehrwertsteuer ist in Horizont Europa förderfähig, sofern sie nicht von anderer Seite erstattet wird (zum Beispiel bei Vorsteuerabzugsberechtigung). Die Reisekosten müssen über die jeweiligen Projektkonten gebucht und dort nachgewiesen werden können. Außerdem werden nur Reisekosten erstattet, die während der Projektlaufzeit angefallen sind.

Eine Ausnahme von dieser Regel gilt für Reisekosten, die zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Kick-off-Meeting entstanden sind. Auch wenn der erste Teil der Reise vor dem Projektstart liegt, können die Kosten erstattungsfähig sein, wenn das Kick-off-Meeting selbst innerhalb der Projektlaufzeit stattfindet.

Reisekosten können vom Personal der teilnehmenden Einrichtungen, aber auch von externen Expertinnen und Experten, deren Teilnahme im Anhang 1 der Finanzhilfevereinbarung vorgesehen ist, abgerechnet werden.